Kirchspiel Sandkirchen:
Gemeinde Königshuld II
von Walter Broszeit

Am 22.05.1768 verlieh Friedrich der Große dem Generalmajor von Lossow das Moorgelände Kacksche Balis (Kackscher- Ball) zu Adlichen Allodiat mit folgendem Wortlaut:

"Wir Friedrich von Gottes Gnaden König von Preußen pp thun kund und bekennen hiermit Kraft dieses offenen Briefes für uns, unsere Erben, nachkommende Könige in Preußen, auch Kurfürsten und Markgrafen in Brandenburg, welcher Gestalt bei uns unser General Major von der Cavalerie und Chef eines Hussaier Regiments auch Corps Bosniaquen Friedrich von Lossow aller unterthänigster Ansuchung gethan.

Wir geruhten Ihm das in unserem Amte Loebgallen belesene Bruch der Kackscher Ball genannt, zur Urbarmachung und Besetzung mit so viel freyen und durch keine Erb Unterthänigkelt und Scharwerksdienste gebundenen Familien als es sich thun lausen, auf seine eigenen Kosten gegen 20 frei jahre und nachheriger Bezahlung 2 Thaler jahrlich Zins von jede Hube überlassen ... pp ... und es uns zum allergnädigsten Gefallen gereicht, daß unser bewährter General Major von Losaow sein Vermögen in andere Preußische Länder anlegen und solches zur Kultivierung gedachten Bruches und Etablierung mehrerer Familien im Lande anlegen will , etc . . . und consedieren dieses also dergestalt, daß er Unser General Major vorn Lossow und alle künftigen Besitzer männlichen und weiblichen Geschlechtes auf obbenannten Kackschen Ball welchem nach seinem Verlangen hiermit der Name Königshuld beigelegt wird . . . und Macht haben soll, damit als ihrem; wahren Eigenthümer nach eigenem Gefallen und Gutdünken zu verfahren zu schalten und zu walten, sothanes Etablissement nach Ihrer Conceniense ganz oder zum Teil zu verkaufen und zu verpfänden . .., . etc . . , sonst ist unser General Major von LOKSOW und künftiger Besitzer dagegen verbunden, das Königshuld genannte auf eigene Kosten urbar zu machen und seinem Engegement gemäß mit Familien zu besetzen, nicht minder die Vorfluth Kanäle durch der Nachbahrn Grenzen ex propriis ziehen zu lassen . . , ".

Die gewährte Freijahre wären 1788 abgelaufen gewesen. Danach wäre ein Erbpachtzins von 243 Thaler und 24 Groschen zu zahlen gewesen. Für gleichzeitig gewährte Mühlen- und Braugerechtigkeit war schon nach 3 Freijahren ein jährlicher Canon von 25 Thaler zu zahlen.

Offenbar haben sich die Gewinnerwartungen aus dieser königlichen Großzügigkeit nicht, erfüllt, da von Lossow diesen Besitz vor Ablauf der 20 Freijahre an den Justizamtmann Georg Wilhelm Meißner verkauft hat.

Mit dieser Investierung von 13 000 Thaler waren an den Randbereichen des Bruches 20 Familien angesetzt worden. Das eigene Gut mit nur 15 Morgen war absichtlich so klein gehalten, um mehr Siedler ansetzen zu können und großem Gewinn zu erzielen. Doch auch Meißner konnte den Besitz nicht halten, weil vermutlich die Moorsiedler den entsprechenden Zins auch nicht erbringen konnten. Wegen Schulden von 2705 Thalern geht Meißner 1786, noch vor Ablauf der Freijahre in Konkurs. Hauptgläubigerin war die Domänenkasse, die den Besitz mangels anderer Interessenten 1801 erworben hat.

Alle Bemühungen, die Entwässerung des Bruches in größerem Umfang zu erreichen, sind erfolglos geblieben. Die einzelnen Siedler haben anscheinend mehr Erfolg gehabt, da 1818 festgestellt werden ist, daß die Erbzinser ihre Ländereien von
7 Huben, 7 Morgen, 24 Ruten auf
13 Huben, 21 Morgen, 50 Ruten vergrößert hatten, ohne den entsprechenden Zins zu leisten.

1927 wurde die an den Randgebieten des Bruches bestellende Kolonie in 3 Gemeinden aufgestellt, mit den Bezeichnungen Königshuld I, II und III. Die neuen Gemeinden I und III wurden dem Kreis Schloßberg (Pillkallen) zugeteilt. Der an Nordrand des Kacksche Balis gelegene Teil, jetzt Königshuld II, wurde in den Kreis Tilsit - Ragnit eingegliedert.

Mit einem Gemeindegebiet von etwa 50 ha und 27 Einwohnern im Jahre 1939 war diese Gemeinde nicht nur die kleinste selbstständige Gemeinde des Kirchspiels, sondern auch des Kreises. So wie sich die früheren Eigentümer nicht halten konnten, so haben sich wegen geringer Ertragfähigkeit (Gemeinde-Durchschnittshektarsatz 490 RM) auch die Siedler nur vereinzelt halten können. Das geht bis zuletzt daraus hervor, daß von den 7 Eigentümern bei der Neugliederung bis zur Vertreibung nur noch 3 Eigentümer verblieben waren, wahrend 4 Eigentümer gewechselt hatten. Geschäfte . oder Handwerksbetriebe bestanden nicht, da hierfür keine Existenzmöglichkeiten bestanden.

Die wenigen Kinder des Dorfes besuchten die Schule in Wietzheim. Bürgermeister war der Landwirt Hermann Adomat, sen. Die Einwohner waren in allen Belangen je nach Lage ihrer Gehöfte zu den Nachbargemeinden orientiert, da die Gemeinde selbst für eine erweiterte Nachbarschaftspflege zu klein war. Die Menschen, die ihre Existenz dieser kargen Landschaft abgerungen haben, waren Siedlungspioniere im wahrsten Sinne den Wortes. Es ist daher nur verständlich, daß diese Kolonisten und auch die späteren Eigentümer neue Existenzen unter leichteren Lebenabedingungen suchten.


Gedenktafel der Gemeinde Königshuld II
Im 2.Weltkrieg als Soldaten gefallen oder vermißt
Mauer, Hugo (vermisst)
Patrat, Franz (gefallen)
Auf der Flucht ums Leben gekommen oder vermißt
Adomat, Hermann, sen
Galwelat, Helene
Mauer, Auguste

auf der Flucht verstorben
Barkschat, Albert
Barkschat, ?? (E)


auf der Flucht vermißt

Autor: © 1971 Walter Broszeit
Quelle: "
Das Kirchspiel Sandkirchen Kreis Tilsit-Ragnit" Herausgeber Kreisgemeinschaft Tilsit-Ragnit e.V - Ausgabe Oktober 1975
letzte Statistik 1939:
  • Königshuld II ( Einw. :   27 Fläche :  50 ha )
    • nach 1945 :  Bobrovo


    Anmerkung: zugehörig zum Ksp. Sandkirchen

Kartenmaterial:
Der Ort ist auf folgenden Landkarten verzeichnet:
  • Karte des Deutschen Reiches 1:100 000 - Ausgabe Kreiskarten/Kreis Tilsit-Ragnit aus dem Jahre 1940 - Nachdruck Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
  • Karte des Deutschen Reiches - Topographische Karte 1:25 000 - Nr. 1099 und 10100 (Altenkirch und Haselberg) -
    aus dem Jahre 1938 - Nachdruck Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

Die Karten sind unter folgender Internetadresse zu beziehen: www.bkg.bund.de


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© Kreisgemeinschaft Tilsit-Ragnit e.V.
verfaßt am
12.08.2008
www.tilsit-ragnit.de
letzte Änderung dieser Seite : Samstag, 25. Dezember 2010