| Kirchspiel Altenkirch | |
|
|
|
von Ernst Hofer
|
|
Juckstein, recht günstig gelegen am Ostfluß und an der von Tilsit über Ragnit, Ober-Eißeln und Lohellen nach Haselberg (Lasdehnen) führenden Chaussee ist jahrhundertealter Siedlungsboden. Ursprünglich wohl wie Lenken königliche Domäne gewesen, kam sie dann vor Generationen in den Besitz der Herren v. d. Groeben. Zu diesem landwirtschaftlichen Großbetrieb gehörte auch das nahegelegene Vorwerk Ackmenischken und seit 1907 auch eine Ziegelei. Gut und Vorwerk dürften zusammen etwa 150 Einwohner gezählt haben. Juickstein gehörte seit etwa 1895 dem Kirchspiel Großlenkenau an. Gut und Vorwerk hatten eine eigene einklassige Schule. Auf der Gemarkung Ackmensiscbken war früher auf einem etwa 30 Morgen großen, am Ostfluß gelegenen Gelände, ein Sägewerk. Eigentümer des Sägewerks war ein Herr Skepeneit. Infolge einer großen - nicht bezahlten - nach Westdeutschland gelieferten Schnittholzlieferung geriet der Betrieb in den zwanziger Jahren in Konkurs. Die Maschinen wurden ausgebaut und der Besitzer verließ den Ort. Ein Landwirt Radtke kaufte das Grundstück und blieb bis zur Vertreibung da. Kurz vor Beginn des Rußlandfeldzuges wurde auf dem v. d. Groeben'schen Besitz der Militärflugplatz Lobellen errichtet, worunter die eingesessene Bevölkerung auch Luftangriffen ausgesetzt war. Welche Verluste hierbei an Personen und Sachschäden eintraten, ist nicht bekannt; auch ist bisher nicht bekanntgeworden, welche Verluste auf der Flucht eintraten und wieviele Jucksteiner als Angehörige der Wehrmacht fielen. Juckstein wurde wahrscheinlich am 20. 1. 1945 von den Russen besetzt. Dieselben richteten hier schon 1946 eine Kolchose ein. |
|
Quelle: Auszug aus dem Heimatbuch "Am Memelstrom und Ostfluß"
von Ernst Hofer © 1967; Herausgeber Kreisgemeinschaft Tilsit-Ragnit e.V. - Wiederauflage 1994 |
|
letzte Statistik 1939:
|
|
|
Juckstein ( Einw. : 206 Fläche : 653 ha )
Anmerkung: |
|
|
Kartenmaterial:
Der Ort ist auf folgenden Landkarten verzeichnet:
Die Karten sind unter folgender Internetadresse zu beziehen: www.bkg.bund.de |
|
|
|